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   LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14 B ER   

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LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14 B ER (https://dejure.org/2014,18332)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16.05.2014 - L 4 KA 25/14 B ER (https://dejure.org/2014,18332)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - L 4 KA 25/14 B ER (https://dejure.org/2014,18332)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14
    Darüber hinaus enthält Art. 6 Abs. 1 GG eine "wertentscheidende Grundsatznorm", die für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 82, 60 ; st. Rspr.).

    Allerdings ist der Staat nicht gehalten, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen oder jeden Unterhaltspflichtigen zu entlasten (vgl. BVerfGE 82, 60 m.w.N.).

    Dem Gesetzgeber steht Gestaltungsfreiheit bei der Entscheidung darüber zu, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz verwirklichen will (vgl. BVerfGE 11, 105 ; 21, 1 ; 39, 316 ; 43, 108 ; 48, 346 ; BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86 -, BVerfGE 82, 60-105, BStBl II 1990, 653).

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14
    Mit Hilfe dieses Merkmals könne z. B. möglicherweise daraufhin hingewirkt werden, dass ein Vertragsarzt seinen Vertragsarztsitz nicht gerade in einen schon gut versorgten Teil des Planungsbereichs verlege (Hinweis BSG, Urt. v. 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R - BSGE 86, 121 = SozR 3-5520 § 24 Nr. 4, juris Rdnr. 28).

    Mit Hilfe dieses Merkmals kann zB möglicherweise daraufhin hingewirkt werden, dass ein Vertragsarzt seinen Vertragsarztsitz nicht gerade in einen schon gut versorgten Teil des Planungsbereichs verlegt (BSG, Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 67/98 R -, BSGE 86, 121-126, a. A. Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, RdNr. 881 m. w. N).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14
    Als Freiheitsrecht verpflichtet Art. 6 Abs. 1 GG den Staat, Eingriffe in die Familie zu unterlassen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 80, 81 ).

    Darüber hinaus enthält Art. 6 Abs. 1 GG eine "wertentscheidende Grundsatznorm", die für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 82, 60 ; st. Rspr.).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14
    Ebensowenig folgt aus Art. 6 Abs. 1 GG, dass der Staat die Familie ohne Rücksicht auf sonstige öffentliche Belange zu fördern hätte (BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91 -, BVerfGE 87, 1-48).

    Deshalb kann es nicht beanstandet werden, wenn der Gesetzgeber auf andere Kriterien als die der vertragsärztlichen Versorgung verzichtet hat, zumal die nachteiligen Rechtsfolgen der Verbotsnorm nur als unbeabsichtigte Nebenfolge und mittelbar auf die familiären Beziehungen einwirken, mithin nicht die abwehrrechtliche Komponente des Art. 6 GG, sondern lediglich dessen weniger strikten Gehalt als wertentscheidende Grundsatznorm betreffen (vgl hierzu BVerfGE 80, 81, 92 f; siehe auch BVerfGE 87, 1, 35; vgl. auch BSG, Urteil vom 18. März 1998 - B 6 KA 37/96 R -, BSGE 82, 41-50).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14
    Als Freiheitsrecht verpflichtet Art. 6 Abs. 1 GG den Staat, Eingriffe in die Familie zu unterlassen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 80, 81 ).

    Deshalb kann es nicht beanstandet werden, wenn der Gesetzgeber auf andere Kriterien als die der vertragsärztlichen Versorgung verzichtet hat, zumal die nachteiligen Rechtsfolgen der Verbotsnorm nur als unbeabsichtigte Nebenfolge und mittelbar auf die familiären Beziehungen einwirken, mithin nicht die abwehrrechtliche Komponente des Art. 6 GG, sondern lediglich dessen weniger strikten Gehalt als wertentscheidende Grundsatznorm betreffen (vgl hierzu BVerfGE 80, 81, 92 f; siehe auch BVerfGE 87, 1, 35; vgl. auch BSG, Urteil vom 18. März 1998 - B 6 KA 37/96 R -, BSGE 82, 41-50).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 95/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14
    Damit habe der Verordnungsgeber die Voraussetzung zur Praxisverlegung von einer Erlaubnisnorm mit Verbotsvorbehalt (Hinweise auf: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 15.10.2009, a.a.O. Rdnr. 31; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.12.2010 - L 11 KA 95/10 B ER - juris Rdnr. 51) in eine Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt umgestaltet, um eine restriktivere Genehmigungspraxis herbeizuführen.
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14
    So ist auf den Gemeinwohlbelang der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, dem das BVerfG hohe Bedeutung beimisst (BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 30; 82, 209, 229 ff; ferner BVerfGE 77, 84, 107), Rücksicht zu nehmen und in Rechnung zu stellen, dass es dem Gemeinwohlbelang dient, die Bedarfsplanung praktikabel sowie in ihren Auswirkungen überschaubar und die Ausnahmetatbestände in engen Grenzen zu halten.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14
    So ist auf den Gemeinwohlbelang der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, dem das BVerfG hohe Bedeutung beimisst (BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 30; 82, 209, 229 ff; ferner BVerfGE 77, 84, 107), Rücksicht zu nehmen und in Rechnung zu stellen, dass es dem Gemeinwohlbelang dient, die Bedarfsplanung praktikabel sowie in ihren Auswirkungen überschaubar und die Ausnahmetatbestände in engen Grenzen zu halten.
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14
    Maßgeblich für die Versorgungslage soll der Planungsbereich sein (Hinweis auf: LSG Niedersachsen-Bremen v. 15.10.2009, a.a.O. Rdnr. 19; für Ermächtigungen BSG, Urt. v. 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - GesR 2007, 71 = MedR 2007, 127, juris Rdnr. 19).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2014 - L 4 KA 25/14
    So ist auf den Gemeinwohlbelang der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, dem das BVerfG hohe Bedeutung beimisst (BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 30; 82, 209, 229 ff; ferner BVerfGE 77, 84, 107), Rücksicht zu nehmen und in Rechnung zu stellen, dass es dem Gemeinwohlbelang dient, die Bedarfsplanung praktikabel sowie in ihren Auswirkungen überschaubar und die Ausnahmetatbestände in engen Grenzen zu halten.
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13

    Verlegung des Vertragsarztsitzes - Anordnungsgrund

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 3 KA 73/09

    Anspruch auf vorläufige Genehmigung zur Verlegung eines Vertragsarztsitzes;

  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 31/15 R

    Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut - Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines

    Dieses starke Indiz dafür, dass der Sitzverlegung Versorgungsgesichtspunkte entgegenstehen (vgl BSGE 86, 121, 126 = SozR 3-5520 § 24 Nr. 4 S 19; vgl auch Hessisches LSG Beschluss vom 16.5.2014 - L 4 KA 25/14 B ER - Juris RdNr 27: Keine Verlegung bei ungleicher Verteilung im Planungsbereich) könnte allenfalls dadurch widerlegt werden, dass im unmittelbaren Einzugsbereich der Praxis eine signifikant andere Situation besteht.
  • LSG Hessen, 06.06.2018 - L 4 KA 1/17

    Praxisverlegung abgelehnt: Psychotherapeutin erstreitet Teilerfolg

    Die Beigeladene zu 1) wies in ihrer Stellungnahme vom 7. März 2016 auf eine Entscheidung des LSG Hessen vom 16. Mai 2014 - L 4 KA 25/14 B ER- hin und führte weiter aus, an den in C-Stadt tätigen psychotherapeutischen Versorgungsaufträgen hätten sich nach ihrer letzten Stellungnahme keine Veränderungen ergeben.

    Gründe der vertragsärztlichen Versorgung im Sinne von § 27 Abs. 4 Satz 1 Ärzte-ZV sind nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 16. Mai 2014, L 4 KA 25/14 B ER, juris Rn. 36) ebenso wie der des Bundessozialgerichts (st.Rspr., zuletzt BSG, Urteil vom 3. August 2016 - B 6 KA 31/15 R -, SozR 4-5520 § 24 Nr. 13, Rn. 19, zitiert nach juris) allein planerische, die Sicherstellung der Patientenversorgung betreffende Umstände.

    Sie können bei Verlegungswünschen innerhalb eines Planungsbereichs zur Folge haben, dass ein Vertragsarzt seinen Vertragsarztsitz nicht gerade in einen schon gut versorgten Teil des Planungsbereichs verlegt werden darf (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2014, L 4 KA 25/14 B ER, juris; BSG, Urteil vom 3. August 2016 - B 6 KA 31/15 R -, SozR 4-5520 § 24 Nr. 13, Rn. 19, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BSGE 86, 121, 126 = SozR 3-5520 § 24 Nr. 4 S 19; kritisch dazu: Dorra/Stellpflug, MedR 2015, 239, 242 [BSG 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R] ).

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 15/15
    Der Beklagte könne jedoch im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes auch darüber hinausgehend unterhalb dieser Schwelle eine möglichst gleichmäßige lokale Versorgung innerhalb des Planungsbereichs berücksichtigen (Hinweis auf Hannes, a.a.O, § 95 Rn. 62; Hessisches LSG, Beschluss vom 16. Mai 2014 - L 4 KA 25/14 B ER, juris Rn. 37; SG Marburg, Beschluss vom 5. Februar 2014 - S 12 KA 36/14 ER, juris Rn. 28).
  • SG Marburg, 11.01.2017 - S 12 KA 223/16

    Einer Verlegung des Vertragsarztsitzes (hier: Psychologische Psychotherapeutin)

    Die Beigeladene zu 1) wies in ihrer Stellungnahme vom 07.03.2016 auf eine Entscheidung des LSG Hessen vom 16.05.2014 - L 4 KA 25/14 B ER - hin und führte weiter aus, an den in C-Stadt tätigen psychotherapeutischen Versorgungsaufträgen hätten sich nach ihrer letzten Stellungnahme keine Veränderungen ergeben.
  • SG Marburg, 04.06.2014 - S 12 KA 12/14

    Konkurrentenklage um die Vergabe eines Vertragsarztsitzes für einen

    Die Kammer hat hierzu bereits entschieden, dass die Zulassungsgremien eine Praxisverlegung auch in einem wegen Überversorgung gesperrten Planungsbereich ablehnen können, wenn der Sitz aus einem Teil mit geringerer Versorgungsdichte in einen Teil mit wesentlich höherer Versorgungsdichte verlegt wird, auch wenn der Teil mit geringerer Versorgungsdichte nach den Anhaltszahlen der BedarfsplRL nach Sitzverlegung noch ausreichend versorgt wäre (vgl. SG Marburg, Beschl. v. 05.02.2014 - S 12 KA 36/14 ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Beschwerde beim LSG Hessen anhängig: L 4 KA 25/14 B ER).
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